Produkt- und Systemänderungen durch Unternehmervarianten

Sofern für Angebots- sowie Preisbildung vom Auftraggeber oder Fachplaner Materialien (Qualitäten und Anforderungen) vorgegeben werden, soll der Unternehmer bei Variantenangebo - ten unbedingt die Gesamtkosten deklarieren. Darin sollen auch Drittkosten (z.B. für Elektroanlagen, Gebäudeautomation, Planerleistungen usw.) – nötigenfalls mit Richtpreisen – enthalten sein. Das vorliegende Merkblatt soll helfen, Diskussionen über Mehrkosten und Leistungen durch Dritte zu vermeiden. Der Auf - traggeber erhält dadurch eine klare Übersicht über die ihm ange - botenen Varianten und der anbietende Unternehmer kann seine Leistungen transparent vorlegen.

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