Elektrische Anschlussbewilligung nach NIV

Im Jahr 2002 wurde die Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV) letztmals revidiert und Gebäudetechniker konnten die Anschlussbewilligung nach NIV Art. 15 vom Eidgenössischen Starkstrominspektorat (ESTI) erlangen. Erforderlich war eine Schulung mit 42 Lektionen sowie eine erfolgreich abgeschlossene Prüfung. Entsprechend der Vielfalt an elektrischen Erzeugnissen (Geräte, Pumpen usw.) gab es über 80 verschiedene Bewilligungstypen. Das vorliegende Merkblatt versteht sich als Orientierungshilfe zum erneut revidierten NIV Art. 15, welcher 2022 in Kraft getreten ist. Es thematisiert in diesem Zusammenhang auch weitere Bewilligungen, u. a. zu NIV Art. 14.

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01.08.2022 | PDF | 932.32 KB