Konformität von Heizungs- und Klimakälteanlagen

In Heizungs- und Klimakälteanlagen werden Geräte, Rohrleitungen, Ventile und weitere Komponenten zu einem Gesamtsystem zusammengestellt. Die Hersteller der elektrischen Komponenten und Maschinen müssen das vorgeschriebene Konformitätsbewertungsverfahren durchlaufen und die vorgeschriebene Dokumentation erstellen. Zur Bestätigung müssen sie eine Konformitätserklärung verfassen und (bei Maschinen) dem Auftraggeber übergeben. Dieses Merkblatt beantwortet die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen auch der Ersteller oder der Betreiber einer gesamten Heizungs- oder Klimakälteanlage, welche nicht unter die Druckgeräteverordnung fällt, einen Konformitätsnachweis mit den vorgeschriebenen technischen Unterlagen führen und eine Konformitätserklärung für das Gesamtsystem ausstellen muss.

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