Die Schweiz hat sich mit der Ratifizierung der 5. Erweiterung des Montrealer Protokolls (des sogenannten Kigali-Amendments) im Jahr 2018 zur schrittweisen Reduktion der Verwendung und Emissionen bestimmter fluorierter, klimawirksamer Kältemittel verpflichtet. Die Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) beschränkt deshalb das Inverkehrbringen bestimmter Anlagen mit in der Luft stabilen Kältemitteln zunehmend. Wärmepumpen und Kälteanlagen sollen baldmöglichst grösstenteils mit natürlichen Kältemitteln betrieben werden. Diese Vorgaben sind in der ChemRRV des Bundes festgeschrieben und treten in Anlehnung an die Verordnung 2024/573 der EU am 1. Januar 2027 in Kraft.