Zuständigkeiten in der Phase 53, Inbetriebnahme und Abschluss

Die Phase 53 (Inbetriebnahme, Abschluss) ist nach der Norm SIA 108 «Ordnung für Leistungen und Honorare der Ingenieure und Ingenieurinnen der Bereiche Gebäudetechnik, Maschinenbau und Elektrotechnik» und der Norm SIA 112 «Modell Bauplanung – Verständigungsnorm» die letzte Teilphase eines Projekts. Dieses geht dem Ende entgegen, die Präsenz von Installateuren, Fachplanern und Lieferanten vor Ort nimmt ab. Dennoch ist die Phase 53 wesentlich für einen erfolgreichen Abschluss und die zukünftigen Jahre des Betriebs. Daher ist ein geordnetes Abarbeiten und das Erbringen der vertraglich geschuldeten Leistungen jedes Projektbeteiligten wichtig. Es bestehen viele Abhängigkeiten in der Abfolge von Arbeitsschritten. Dieses Merkblatt soll dazu beitragen, dass die Phase 53 effizient und zielgerichtet erbracht werden kann und der Auftraggeber eine Anlage übernimmt, welche ihm über die kommenden Jahre hinweg Freude bereitet

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