Garantie-/ Gewährleistungsbestimmungen in Kauf- und Werkverträgen

Beim Bezug von Produkten und Apparaten und deren Einbau in feste Werke geht es um zwei Vertragsbeziehungen, die genau zu unterscheiden und auseinanderzuhalten sind: Hersteller / Lieferant zu Unternehmer, Unternehmer zu Bauherr.

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