Zeitarten im GAV Gebäudetechnik ab 1.Januar 2019

8 Stunden pro Arbeitstag (Montag bis Freitag). Dies ergibt eine 40-Stunden-Woche. Pro Jahr kommen dann durchschnittlich 2080 Stunden zusammen. Samstagsarbeit ist ausnahmsweise, aber nicht grundsätzlich gestattet.

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