Bei einem Bauwerkvertrag schuldet der Unternehmer dem Besteller ein mängelfreies Bauwerk. Ein Mangel liegt dann vor, wenn eine Abweichung des Werkes vom Vertrag vorliegt. In diesem Fall kommen die Mängelrechte zur Anwendung. Dieses Merkblatt behandelt fünf Fragen, die gestellt werden müssen, um das Bestehen eines werkvertraglichen Gewährleistungsanspruchs beurteilen zu können. Zudem werden die einzelnen Mängelrechte erläutert. Dabei werden die Bestimmungen des Obligationenrechts und der Norm SIA 118 berücksichtigt.