Planungshilfe für Blitzschutzsysteme

Blitzschutzsysteme müssen den anerkannten Regeln der Technik entsprechen und so beschaffen, bemessen, ausgeführt und in Stand gehalten sein, dass sie wirksam und jederzeit betriebsbereit sind (Art. 57 «Brandschutznorm» und Ziffer 2 RL «Blitzschutzsysteme»).

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01.01.2013 | PDF | 288.27 KB