Grundleitungen – Dichtheitsprüfungen und Kontrolle

Gemäss der Entwässerungsnorm SN 592000:2012 sind alle neu erstellten Grundleitungen einer Dichtheitsprüfung zu unterziehen. Die zuständige Stelle, Behörde etc. kann bei alten Grundleitungen, vorwiegend bei Bauvorhaben oder Teilsanierungen, eine zusätzliche Kontrolle mit Dichtheitsprüfung und/oder Kanalfernsehuntersuchung verlangen. In der Regel werden alle Schmutzwasserleitungen sowie Regenwasserleitungen unter der Rückstauebene auf Dichtheit geprüft. Die zuständigen Stellen können besonders bei zusätzlichen Anschlüssen an Grundleitungen, Reparaturen von Grundleitungen oder Auswechseln von Leitungsteilen eine optische Abnahme der erstellten Arbeiten ohne Dichtheitskontrolle bewilligen.

Download-Link