Die Trink-, Bade- und Duschwasserverordnung (TBDV), welche seit dem 1. Mai 2017 in Kraft ist, beschreibt erstmals Anforderungen an die Trinkwasserinstallationen in Gebäuden. Dies birgt neue Herausforderungen sowohl für die Installation als auch für den Betrieb von Trinkwasseranlagen. Da der Eigentümer/Betreiber einer Trinkwasserinstallation gegenüber den Endverbrauchern für die Trinkwasserqualität haftet, ist es von zentraler Bedeutung, ihn bezüglich des korrekten Betriebs der Anlage zu instruieren. Das vorliegende Merkblatt dient als Hilfestellung für die Übergabe der Trinkwasserinstallation durch die Sanitärfachperson an den Eigentümer/Betreiber.